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Vorstand
Als eine juristische Person des Privatrechts kann die Genossenschaft selbst nicht handeln, sondern muss sich ihrer Organe bedienen. Der Vorstand hat nach dem Genossenschaftsrecht die Leitungsfunktion, die nicht auf andere Organe übertragen werden kann. Der Vorstand der Baugenossenschaft Feuchtwangen besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind:
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Oskar Appel, Dentlein am Forst, Sparkassenangestellter a.D.
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Dieter Preiß, Feuchtwangen, Sparkassenangestellter
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Wolfgang Sprenger, Feuchtwangen, Hochbautechniker